FACHWERK

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Lernen Sie uns kennen

Herzlich willkommen!

Die FACHWERK Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf wurde im Kalenderjahr 2012 gegründet. Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer Lars und Rolf Fuisting legen größten Wert auf Qualität. Deshalb ist Qualität auch der Standard bei der FACHWERK Steuerberatung. Nur mit diesem Standard ist es uns möglich, Sie optimal zu beraten, die erforderlichen Aufgaben zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erledigen und gemeinsam mit Ihnen erfolgreich in die Zukunft zu steuern.

Weiterhin stehen für uns Zuverlässigkeit, Termintreue und der regelmäßige Mandantenkontakt zur Besprechung der aktuellen Situation in Ihrem Unternehmen an oberster Stelle. Denn nur, wenn wir über alle aktuellen Informationen aus Ihrem Unternehmen verfügen, können wir gemeinsam mit Ihnen den richtigen Kurs auf der Fahrt in die Zukunft heraussuchen.

Die FACHWERK Steuerberatungsgesellschaft mbH bietet die gesamte Bandbreite moderner Steuerberatung für Unternehmen und freie Berufe.

 

Wir suchen Verstärkung

Zur Verstärkung unseres Teams in Düsseldorf suchen wir ab sofort

eine/einen Steuerfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit
(mindestens 20 Stunden pro Woche)

 

Über uns

Als moderne Steuerberatungskanzlei bieten wir die Möglichkeit die Buchhaltungsunterlagen elektronisch auszutauschen, damit alle Originale stets in Ihrem Unternehmen verbleiben. Die hierzu von unserem Rechenzentrum, der DATEV, zur Verfügung gestellten Programmmöglichkeiten sind leicht händelbar, selbsterklärend und vor allem auch sicher in Bezug auf den Informationsaustausch. Durch die DATEV-Smartcard oder den DATEV-mydentity werden die Daten über einen geschützten Bereich in beide Richtungen (Mandat - Kanzlei und Kanzlei - Mandant) ausgetauscht.

Im Rahmen der Finanzbuchhaltung lassen Sie uns Ihre Ein- und Ausgangsrechnungen zeitnah zukommen. Wir buchen die einzelnen Geschäftsvorfälle und verbinden dabei die Buchungen mit den jeweiligen Belegen. Nach Fertigstellung der Buchhaltung können Sie über den geschützten Bereich Ihre BWA auch elektronisch einsehen.

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung ermöglicht der Datenaustausch über DATEV das Führen einer elektronischen Personalakte. Nach Fertigstellung der Lohnbuchhaltung können Sie über den geschützten Bereich alle Lohnauswertungen einsehen. Im Bereich der Einkommensteuererklärung unterstützen wir Sie auch in Zukunft in Bezug auf die notwendige Erstellung, da die vorausgefüllte Einkommensteuererklärung mehr verspricht, als Sie am Ende des Tages tatsächlich erhalten. Wir rufen Ihre Daten von der Datenbank ab und überprüfen die gespeicherten Informationen. Außerdem ergänzen wir fehlende Eintragungen, informieren über fehlende Unterlagen und klären mit Ihnen offene Fragen. Weiterhin erhalten wir Ihren Steuerbescheid und überprüfen diesen sowohl in Bezug auf die rechnerische Richtigkeit als auch in Bezug auf mögliche anhängige Verfahren.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns, damit wir gemeinsam mit Ihnen erfolgreich die Zukunft steuern.

 

Aktuelles

Ab sofort stellen wir Ihnen auf unserer Homepage die neuesten Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht zur Verfügung. Schauen Sie regelmäßig vorbei und bleiben Sie so immer auf dem Laufenden.

   

Wissenswertes

Einkommensteuererklärung

Diese Fristen sollten Sie kennen

Der nachfolgend stehenden Tabelle können Sie die verlängerten Abgabefristen der steuerlich beratenden Mandanten bis einschließlich der Steuererklärung 2024 entnehmen, wenn für Sie eine Pflichtveranlagung maßgebend ist.

Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
VZ 2020 31.10.2021 31.08.2022
VZ 2021 31.10.2022 31.08.2023
VZ 2022 30.09.2023 31.07.2024
VZ 2023 31.08.2024 31.05.2025
VZ 2024 31.07.2025 30.04.2026

Darüber hinaus können Steuererklärungen bevorzugt angefordert werden. Haben Sie eine bevorzugte Aufforderung erhalten, so ist die hier aufgeführte Frist maßgebend. Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Abgabe Verspätungszuschläge von Gesetzes wegen entstehen.

Denkmalschutz-Abschreibung

Den Namen FACHWERK verbinden Sie sicherlich mit den allseits bekannten FACHWERKhäusern, die vor allem in älteren Stadtteilen zu finden sind. Die Häuser stehen oft unter einem besonderen Schutz, dem Denkmalschutz, weil sie in der bisherigen Form auch für unsere Nachkommen erhalten bleiben sollen. Die Einhaltung der bestehenden Vorschriften wird durch die Denkmalschutzbehörde überwacht. Die Sanierung und Modernisierung der geschützten Gebäude wird durch die sogenannte Denkmal-AfA staatlich gefördert. Gefördert werden vermietete Baudenkmäler durch erhöhte Abschreibungen und selbstgenutzte Baudenkmäler durch einen erhöhten Sonderausgabenabzug.

 

Publikationen

2016

TAK

Seminarreihe „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“

TAK

Aktuelle Informationen der TAK, 1. Quartal 2016

GStB Gestaltende Steuerberatung 02/2016

Abnehmerversicherung und Gelangensbestätigung: Idealerweise sollten Sie beide vorlegen können!

GStB Gestaltende Steuerberatung 03/2016

Vorsteuerabzug: Kreditorenprüfung immens wichtig.

PIStB Praxis Internationale Steuerberatung 01/2016

BFH zur Lieferortsfiktion des § 3 Abs. 8 UStG

 

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Betriebswirt Lars Fuisting

Steuerberater

Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und die Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)

Zertifizierter Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen/M&A (IFU/ISM gGmbH)

T: 0211 / 59 89 72 6-0

Rolf Fuisting

Steuerberater

T: 0211 / 59 89 72 6-0