Spezialisierung
Heilberufeberatung
Laufende steuerliche Beratung und betriebswirtschaftliche Beratung
- Wir erstellen die laufende Buchhaltung anhand des Branchenkontenrahmes z.B. für Ärzte. Folglich ist auch die betriebswirtschaftliche Auswertung auf Ihre Branche abgestimmt.
- Vierteljahresgespräch zur Erläuterung der betriebswirtschaftlichen Auswertung und zwecks Überprüfung der Praxisergebnisse durch den Branchenvergleich bzw. den Soll/Ist-Vergleich
- Information über mögliche Steuergestaltung zum Jahresende
- Jahresabschlussgespräch zur Feststellung der vorläufigen Steuerlast
- Festlegung der Praxisziele für das nächste Jahr (z.B. Anteil der IGEL-Leistungen) und Überprüfung der Personalstruktur
- Erstellung einer Planungsrechnung
Praxisgründung sowie Praxisübernahme
- Entwicklung eines Gründungskonzeptes
- Aufstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans
- Erstellung einer Rentabilitätsberechnung
- Unterstützung bei den Verhandlungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung
- Teilnahme und gemeinsame Vorbereitung von Bankgesprächen
- Erstellung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung zwecks Erhalt einer Steuernummer
Aufnahme eines weiteren Berufsträgers
- Beratung bei der Auswahl möglicher Kooperations- und Gesellschaftsformen
- Teilnahme und Unterstützung bei der Aufnahme des neuen Berufsträgers
- Ermittlung des Praxiswerts
- Beratung über die finanziellen und steuerlichen Auswirkungen
- Erstellung einer Planungsrechnung
Praxisübergabe
- Beratung hinsichtlich der steuerlichen Folgen einer Praxisveräußerung
- Unterstützung bei der Auswahl des Nachfolgers
- Unterstützung bei der Ausgestaltung des Praxisübergabevertrages in Bezug auf die steuerlichen Gesichtspunkte
Private Vermögens- und Liquiditätsplanung
- Haben Sie eine geeignete und ausreichende Altersabsicherung und wie wirken sich die aktuellen Beitragszahlungen sowie die späteren Auszahlungen auf die Steuerlast aus?
- Welcher Betrag steht Ihnen für den privaten Bedarf regelmäßig zur Verfügung?
Umsatzsteuer national / international
Die Umsatzsteuer beträgt im Schnitt fast ein Sechstel der steuerbelastenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens.
Abrechnungs- und Beurteilungsfehler wiegen damit besonders schwer!
Wir helfen Ihnen,
- die Fehlerquellen auszuschalten,
- Ihre Risiken zu erkennen,
- Wahlrechte zu Ihrem eigenen Vorteil auszuüben und
- einfach alles richtig zu machen!
Dazu haben wir uns auf das deutsche Umsatzsteuerrecht und die europäischen Vorgaben spezialisiert.
Die FACHWERK Steuerberatungsgesellschaft kooperiert eng mit Herrn Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann (www.umsatzsteuerwissen.de) und ist fest in das Netwerk des Kollegen eingebunden. Diese Einbindung ermöglicht es uns, Sie kompetent und effizient zu betreuen und auch in Fragen der Umsatzbesteuerung in Non-EU-Staaten (insbesondere der Schweiz) und des Zollrechts zu unterstützen.
Hilfreiche Links in Bezug auf die Umsatzsteuer finden Sie nachfolgend aufgeführt:
Überprüfung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres europäischen Kunden
Sie wollen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Kunden im EU-Ausland prüfen? Wir empfehlen in jedem Fall eine qualifizierte Überprüfung bei Geschäftsaufnahme und eine jährliche Wiederholung. Hier gelangen Sie zur Seite des Bundeszentralamtes für Steuern:
Überprüfung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres deutschen Kunden
Sie haben Ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands und wollen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer deutschen Kunden überprüfen. Hier gelangen Sie zur dafür vorgesehenen Internetseite der europäischen Kommission:
Erbschaftsteuer
Gerne unterstützen wir Sie dabei, im Erbschaftsfall den Überblick zu behalten und erstellen für Sie die Erbschaftssteuerklärung. Hierbei gehen wir wie folgt vor:
- Auftragsbesprechung mit Ihnen
- Zusammenstellung der Vermögensunterlagen
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Berechnung der Erbschaftsteuer
- Besprechung der Erklärung mit Ihnen
- Einreichung der Erklärung beim zuständigen Finanzamt
- Prüfung des Erbschaftsteuerbescheides inkl. ggf. notwendiger Einspruchs- und Klageführung gemäß vorheriger Absprache mit Ihnen
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne bereits im Vorfeld bei sämtlichen steuerrechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Vermögensnachfolge. Denn rechtzeitig Vorsorge zu treffen, ist immer noch der beste Schutz vor Vermögensverlust. Weiterhin schützt Sie eine rechtzeitige Planung Ihrer Vermögensnachfolge vor bösen Überraschungen und sorgt in diesem Punkt für ein harmonisches Familienleben. Frühzeitig und vorausschauend gehen wir Ihre Planung gemeinsam an, damit Ihre Kinder und Enkelkinder von Ihrem Vermögen profitieren und nicht der Staat.
Durch die Planung im schenkungsteuerlichen Bereich lassen sich spätere Steuerbelastungen gezielt minimieren. Aufgrund einer relativ hohen Steuerprogression innerhalb der Schenkung- und Erbschaftsteuer können dadurch hohe Steuerforderungen insbesondere bei Übergang von Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Grundstücken bereits im Vorfeld vermieden werden.
Unsere Leistungen:
- Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Vermögensverhältnisse und besprechen Ihre persönlichen Wünsche und Ziele
- Wir erarbeiten ein Konzept, mit dem Sie Ihre Vermögenswerte – betriebliche wie auch private – sicher und zum richtigen Zeitpunkt übertragen können (Erbschaft und / oder Schenkung).
- Wir beraten Sie auch über die Vor- und Nachteile bzw. eine mögliche Absicherung in Bezug auf geplante Schenkungen.
- Wir bewerten sowohl Immobilien wie auch Unternehmensbeteiligungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Auf Wunsch erstellen wir gemeinsam Ihren persönlichen Vorsorgeordner. Ihre Vollmachten, Patientenverfügungen, die Übersicht, wer sich um was zu kümmern hat, und sämtliche anderen wichtigen Unterlagen werden in diesem Ordner gesammelt. So wissen Ihre Angehörigen im Fall der Fälle Bescheid, was zu tun ist, ob es ein Testament gibt und wo dieses ggf. hinterlegt ist. Dieser Ordner gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Sicherheit, das alles geregelt ist und jeder weiß, was in die Wege zu leiten ist.
Denkmalschutz
Abschreibung
Voraussetzungen für die erhöhte Abschreibung bei vermieteten Baudenkmälern:
- Baudenkmal in Deutschland nach landesrechtlichen Vorschriften
- Baumaßnahmen müssen nach Art und Umfang zur Erhaltung als Baudenkmal oder zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlich sein. Sinnvolle Nutzung ist eine Nutzung, welche die Erhaltung der schützenswerten Substanz des Gebäudes auf Dauer gewährleistet
- Vorlage einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über die Notwendigkeit der Immobilie
- Durchführung der Arbeiten in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde
Voraussetzungen für den erhöhten Sonderausgabenabzug bei selbstgenutzten Baudenkmälern:
- Der Eigentümer bzw. wirtschaftliche Eigentümer des Baudenkmales muss auch die Aufwendungen für Sanierung und Modernisierung tragen
- Die übrigen Voraussetzungen zu den oben beschriebenen vermieteten Baudenkmälern gelten entsprechend
Bei der Denkmal-Abschreibung gibt es noch etliche Besonderheiten zu beachten, deren Aufführung im Einzelnen hier zu weit führen würde. Sofern Sie ein Denkmalgeschütztes Gebäude erwerben wollen oder erworben haben beraten wir Sie über weitere Einzelheiten gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben aufgeführten Punkte keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.